Appell an Ministerin Neubaur: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erlassen
Ob Stundung oder Ratenzahlung, das hat NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bereits in Aussicht gestellt, für Solo-Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro netto reicht das Entgegenkommen nicht. Im Fall von Ursula sind die Rücklagen über die Coronazeit aufgezehrt worden. Zu schlecht war die Auftragslage während der Pandemie, zu schleppend kommt sie wieder ins Geschäft. Denn inzwischen sparen auch ihre Auftraggeber.
Selbst wenn sie nicht die vollen 9.000 Euro Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss, sondern noch den fiktiven Unternehmerlohn von 2.000 Euro für sich geltend machen kann, sind es immer noch 7.000 Euro - weil sie keine Betriebskosten hat, sondern nur Lebenshaltungskosten. Die sollten aber nicht mit der Corona-Soforthilfe finanziert werden, obwohl im Fall von Solo-Selbstständigen Lebenshaltung quasi die Betriebskosten sind.
Die Ministerin hat in einem Schreiben vom 12. Oktober an mich angekündigt, Ratenzahlungen und Stundungen zu ermöglichen. Ab dem 30. November können Corona-Soforthilfeempfangende bei den jeweiligen Bezirksregierungen online beantragen. Wer möchte, könne bereits jetzt schon einen Antrag bei der Bezirksregierung stellen. Infos dazu sollen auf der Seite NRW-Soforthilfe 2020 bald zu finden sein.
Ratenzahlungen könnten monatlich über 24 Monate erfolgen. Aber bei 7.000 Euro wären das immer noch rund 290 Euro im Monat. Deshalb ist für Ursula eignentlich nur ein Erlass wirklich hilfreich. So wie es in Bayern angekündigt wurde: Wer netto im Jahr weniger als 20.000 Euro Einkommen hat, bekommt auf Antrag die Rückzahlung erlassen.
Da nicht sicher ist, ob die Härtefallregelung in NRW kommt, haben Ursula und ich einen Brief an die Ministerin geschrieben, den ihr gerne selbst unterschreiben und ebenfalls an die Ministerin mailen könnt. Hier der Download-Link.
Natürlich könnt ihr auch noch weiter die Petition [Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe](https://weact.campact.de/petitions/keine-ruckzahlung-der-corona-soforthilfe die) unterschreiben und verbreiten, die ja unser Maximalforderung zum Ausdruck bringt.
Und wer sich darüber hinaus für Verbesserungen für Solo-Selbstständige engagieren will, informiert sich am besten bei den ver.di-Selbstständigen.
Kommentare
Neuer Kommentar