Rückzahlungsbescheide der Corona-Soforthilfe rechtswidrig
"Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig." So heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Ich habe den Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen, Daniel Kolle, gefragt, wie Solo-Selbstständige in NRW dieses Urteil einordnen können. Daniel ist für die Selbstständigen im Bezirk zuständig und Jurist. Aus seiner Sicht ist das Urteil positiv zu bewerten. Abzuwarten bleibt, wie das Verwaltungsgericht Köln am 16. September entscheidet. Auch diese Verhandlung ist öffentlich. Dort werden fünf Fälle exemplarisch entschieden.
Für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt oder eine Klage gegen den Schlussbescheid eingereicht haben, werden die Gerichtsentscheidungen zunächst nichts bringen. Deshalb sei die Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" der Kommission Selbstständige im Bezirk auch so wertvoll, weil dadurch die Politik zum Handeln aufgefordert wird, die Rückzahlungen zu stoppen. Deshalb: Unterschreibt und teilt die Petition, damit sie Erfolg hat!
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