Petititon "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe"
Seit Ende Juli läuft die Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe", die die Kommission Selbstständige im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen gesartet haben. Anja hat die Petition unterzeichnet und erzählt im Podcast, warum sie hinter den Forderungen steht. Vor allem gehe es ihr aber um Gerechtigkeit, sagt sie. Der Staat habe die Pandemie-Maßnahmen erlassen, die sie auch mitgetragen habe, ihr aber komplett ihre Einkommensgrundlage entzogen haben, und gesagt, er werde den Solo-Selbstständigen helfen. Jetzt habe aber sie und viele andere auch von den 9000 Euro Corona-Soforthilfe noch 7000 Euro, die sie wieder zuürckzahlen muss. Das sei anders angekündigt gewesen. Und so steht es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Seit Juni gibt es eine neue NRW-Landesregierung und die Solo-Selbstständigen setzen große Hoffnung in die grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubauer. Schließlich hatten die Grünen im Wahlkampf sich für großzügige Stundungen bei den Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe ausgesprochen, was sich auch im Koalitionsvertrag widerfindet.
Auch juristisch wird es in den kommenden Wochen spannend, wenn in Düsseldorf am 16. August drei Klagen gegen die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe öffentlich verhandelt werden. Am 16. September werden fünf Klagen am Verwaltungsgericht Köln öffentlich verhandelt. Auf Anfrage, wie viele Klagen in NRW insgesamt gegen diese sogenannten Schlussbescheide anhängigt sind und welche Auswirkungen die Urteile in Düsseldorf und Köln haben könnten, konnte sich das NRW-Wirtschaftsministerium nicht äußern.
Die Gerichte selbst gehen davon aus, dass die Klagen an das Oberverwaltungsgericht in Münster weitergeleitet werden und halten es für wahrscheinlich, dass am Ende sogar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss. Wäre die Politik nicht gut beraten, den Entscheidungen zuvorzukommen und unserer Petition nachzukommen und die Rückzahlungen zu stoppen?
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